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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen der IT Lützler GmbH (nachfolgend „Dienstleister“).

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

4. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB).

 

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Vertrages sind IT-Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Planung, Installation, Konfiguration, Wartung und Support von IT-, Netzwerk- und Telekommunikationssystemen, der Verkauf und die Vermittlung von Hardware und Softwarelizenzen sowie die Erstellung von technischen Dokumentationen.

2. Maßgeblich für Umfang, Art, Qualität und Vergütung der Leistungen ist vorrangig ein individueller Vertrag oder eine Auftragsbestätigung, hilfsweise das Angebot des Dienstleisters in Verbindung mit den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.

3. Produkt-, Leistungs- und Systembeschreibungen stellen keine Garantien dar. Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Dienstleisters.

4. Soweit der Dienstleister Leistungen als Reseller oder Vermittler (z. B. für Cloud-Telefonanlagen, Telekommunikationsleistungen oder Software-Abonnements) erbringt, gelten ergänzend die jeweiligen Vertrags- und Geschäftsbedingungen der Drittanbieter. Der Dienstleister schuldet in diesen Fällen nicht die Leistungserbringung durch den Drittanbieter selbst.

 

§ 3 Softwarelizenzen, Nutzungsrechte und Dokumentationen

1. Der Auftraggeber erhält an Software, Konfigurationen, Skripten und Dokumentationen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.

2. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

3. Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters bzw. des jeweiligen Rechteinhabers.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Systemvoraussetzungen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

2. Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters und können gesondert berechnet werden.

 

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Abweichende Zahlungsziele können im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.

4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB.

5. Der Dienstleister ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.

6. Der Dienstleister ist berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

7. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

§ 6 Lieferung von Hardware und Gefahrübergang

1. Bei Lieferung von Hardware geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben wurde.

2. Der Auftraggeber hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden zu untersuchen und erkennbare Schäden gegenüber dem Transportunternehmen sowie dem Dienstleister unverzüglich anzuzeigen.

 

§ 7 Leistungserbringung und Termine

1. Der Dienstleister erbringt seine Leistungen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nach dem jeweiligen Stand der Technik.

2. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

3. Bei höherer Gewalt, Ausfällen von Kommunikationsnetzen, Störungen durch Drittanbieter oder sonstigen nicht vom Dienstleister zu vertretenden Umständen verlängern sich Leistungsfristen angemessen.

 

§ 8 Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete Informationen zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter und eingesetzte Dritte.

 

§ 9 Haftung

1. Der Dienstleister haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

3. Bei Verlust von Daten haftet der Dienstleister nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber erforderlich gewesen wäre.

4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Dienstleisters.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand: 01.02.2026